Die Gemeinden haben nach dem bayerischen Feuerwehrgesetz die Aufgabe, den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung sicherzustellen. Diese Pflicht nimmt sie durch die Aufstellung einer freiwilligen Feuerwehr wahr.
Nachstehend finden Sie Informationen zum Aufbau und den verschiedenen Fachbereichen, die nur einen kleinen Ausschnitt der vielseitigen Anforderungen abbilden.
Fachbereich Brandschutzerziehung
Fachbereich Vorbeugender Brandschutz